Warnhinweise und Haftungsausschluss
Wichtige Informationen zu Tuningmaßnahmen an E-Bikes und E-Scootern
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Art von Veränderung an E-Bikes und E-Scootern – unabhängig davon, ob es sich um Hardware-Tuning (z. B. Tuning-Chips, Dongles, Sensoradapter) oder Software-Tuning (z. B. Apps, Programme, Lizenzcodes, USB-Tools) handelt – weitreichende rechtliche, technische und sicherheitsrelevante Folgen haben kann.
1. Verlust der Straßenzulassung und rechtliche Konsequenzen
Durch Tuningmaßnahmen kann die Betriebserlaubnis bzw. Typgenehmigung des Fahrzeugs erlöschen. Das Fahrzeug verliert damit seine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr nach den jeweils geltenden nationalen und internationalen Vorschriften. Eine rechtlich zulässige Nutzung ist nach erfolgtem Tuning ausschließlich auf Privatgelände oder – sofern ausdrücklich zugelassen – im Rahmen von Wettbewerben möglich. Die Nutzung eines getunten Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr kann je nach Rechtsordnung zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In den meisten europäischen Rechtsordnungen stellt dies unter anderem einen Verstoß gegen Zulassungsvorschriften, Fahrerlaubnisrecht und Versicherungspflichten dar.
2. Erlöschen von Gewährleistung und Garantie
Tuningmaßnahmen können zum Erlöschen sämtlicher Gewährleistungsansprüche und Herstellergarantien für das modifizierte Fahrzeug führen. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Fahrzeughersteller nach erfolgtem Tuning jegliche Haftung für Mängel und Schäden ablehnen kann.
3. Versicherungsschutz
Im Falle eines Schadensereignisses im Zusammenhang mit einem getunten Fahrzeug besteht die Gefahr, dass bestehender Versicherungsschutz (Haftpflicht-, Kasko- und Unfallversicherung) ganz oder teilweise entfällt. Leistungen öffentlicher oder privater Entschädigungseinrichtungen können ebenfalls versagt werden. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, vor der Nutzung den Umfang seines Versicherungsschutzes zu prüfen.
4. Technische Risiken und Sicherheitshinweise
Durch das Tuning erhöhte Geschwindigkeiten und Leistungswerte setzen das Fahrzeug zusätzlichen mechanischen, thermischen und elektrischen Belastungen aus, die über die vom Hersteller vorgesehenen Spezifikationen hinausgehen. Dies kann unter anderem zu vorzeitigem Verschleiß, Materialermüdung, verminderter Bremsleistung, Rahmenbelastung oder Defekten an elektrischen Komponenten führen. Das Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit erhöht das allgemeine Nutzungsrisiko erheblich.
Die Benutzung ist ausschließlich mit geeignetem Schutzhelm sowie sämtlichen erforderlichen Schutzausrüstungen zulässig.
5. Nutzung ausschließlich als Sportgerät
Das Produkt ist nach vorgenommener Modifikation ausschließlich als Sportgerät zu verwenden. Es ist nicht für den Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr bestimmt oder zugelassen. Der Käufer verpflichtet sich, das modifizierte Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr einzusetzen.
6. Haftungsausschluss
Die Nutzung des Produkts sowie des damit modifizierten Fahrzeugs erfolgt vollständig auf eigene Gefahr des Käufers. Soweit gesetzlich zulässig, wird jegliche Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, die mittelbar oder unmittelbar aus der Nutzung des Produkts, der Installation, dem Betrieb oder der Modifikation entstehen. Dies umfasst insbesondere Schäden am Fahrzeug selbst, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Schäden, die aus Defekten oder Fehlfunktionen des modifizierten Fahrzeugs resultieren.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungstatbestände entgegenstehen, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
7. Eigenverantwortung und Rechtskonformität
Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, sich vor dem Kauf, der Installation und der Nutzung umfassend über die in seinem Land geltenden gesetzlichen Vorschriften, Zulassungsbestimmungen und Versicherungspflichten zu informieren und diese einzuhalten. Mit dem Kauf bestätigt der Käufer, dass er diese Warnhinweise und den Haftungsausschluss vollständig zur Kenntnis genommen hat und die damit verbundenen Risiken akzeptiert.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Haftungsausschlusses ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchsetzbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

